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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

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1. Chartergebühr

Die Chartergebühr schließt ein: Nutzung der Yacht (inklusive Skipper) und ihrer Einrichtungen, Versicherung der Yacht (Haftpflicht und Kasko mit Selbstbeteiligung).
Treibstoff ist in der Chartergebühr nicht enthalten.

2. Terminverschiebung

Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss eine Terminverschiebung, so kann dies nur nach den Dispositionsmöglichkeiten des Eigners erfolgen.

3. Buchungen

Buchungen werden unter Vorbehalt der Verfügbarkeit angenommen.
Bereits reservierte Termine können parallel angefragt werden.

4. Zahlung

Der Gesamtpreis ist bis zum Charterbeginn in voller Höhe zu bezahlen.
5. Bei nicht vollständiger Zahlung kann der Eigner vom Vertrag zurücktreten. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden, die schriftlich zu erklären ist, kann der Eigner angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und aus anderweitiger Verwendung des Mietgegenstandes sich ergebenden Einnahmen berücksichtigt. Die Höhe des Ersatzes richtet sich nach der Nutzungsgebühr.

6. Stornierung

Eine beiderseitige kostenlose Stornierung ist nur möglich bei Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände wie Krieg, Unruhen, Epidemien/Pandemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen.
Kann aus privatem Grund die Charter nicht wie vereinbart angetreten werden, ist die Stornierung kostenpflichtig. Der Vermieter muss in einem solchen Fall unverzüglich telefonisch oder per E-Mail/Fax informiert werden. Die Kosten der Stornierung sind gestaffelt:

- 20% des Gesamtpreises bei einer Stornierung mehr als 2 Wochen vor Charterbeginn.
- 50% des Gesamtpreises bei einer Stornierung mehr als 1 Woche vor Charterbeginn.
- 90% des Gesamtpreises bei einer Stornierung weniger als 1 Woche vor Charterbeginn.

Der Vermieter wird den Mietzeitraum ab Bekanntgabe des Rücktritts sofort freigeben, um eine Wiedervermietung zu ermöglichen. Der Vermieter empfiehlt eine Reiserücktrittkostenversicherung (Punkt 9).

7. Versicherung der Yacht

Es besteht eine Kaskoversicherung für das Boot und die an Bord befindliche Ausrüstung sowie eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (ausgenommen Motorschäden) mit einer Schadensumme von jeweils 6 Mio. EUR. Die Haftpflichtversicherung beinhaltet die Absicherung der/des Mietenden als Skipper/in für den Zeitraum der Miete. Die Versicherungen haben eine Selbstbeteiligung in Höhe der Kaution, die die/der Mietende bei jedem schuldhaft verursachten Schadensereignis trägt.

Von der Yachtversicherung ausgeschlossen sind Motorschäden, die persönlichen Gegenstände der/des Mietenden und die der Crew. Die Versicherung haftet ferner nicht bei selbstverschuldeten Unfällen von an Bord befindlichen Personen. Ansprüche aus Schäden, die dem Mietenden oder der Crew während der Nutzung durch das Boot oder das Zubehör oder im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen, sind gegenstandslos.

8. Nutzung der Yacht

Heimathafen ist Saint Tropez.
Der Regel-Chartertag beginnt ab 9:00 Uhr im Hafen von Saint Tropez und endet um 19:00 Uhr im Hafen von Saint Tropez.
Die Yacht steht Ihnen täglich vollgetankt zur Verfügung.
Nach Ihrem Chartertag wird das Boot mit Ihnen zusammen wieder im Hafen von Saint Tropez vollgetankt.

Die/der Mietende verpflichtet sich, die Yacht wie persönlichen Besitz zu behandeln und nach den Regeln guter Seemannschaft zu handhaben. Den Anordnungen des Skippers bzw. der Skipperin ist Folge zu leisten. Die/der Mietende ist im Falle einer Gesetzesübertretung, selbst unwillentlicher Art, den Behörden gegenüber persönlich haftbar.

9. Private Zusatz-Versicherung

Eine zusätzliche Skipper-Haftpflichtversicherung sichert Motorschäden ab. Eine Kautionsversicherung mindert die Selbstbeteiligung. Eine Reiserücktrittskostenversicherung greift im Krankheitsfall. Empfehlungen zu Versicherern teilt der Vermieter bei Übermittlung der Vertragsunterlagen mit, Kosten der Versicherung trägt die/der Mietende.
10. Wird der Vertrag nicht storniert, schuldet der Kunde die vereinbarte Chartergebühr, gleich ob er die Yacht nutzt oder nicht.
11. Falls aufgrund einer Havarie während des vorhergehenden Einsatzes der Yacht oder wegen einer sonstigen unvorhersehbaren Verhinderung der Eigner die Yacht nicht spätestens 48 Stunden nach dem vereinbarten Termin zur Verfügung stellen kann, hat der Eigner das Recht und die Pflicht, dem Kunden ein vergleichbares Schiff mit der gleichen Kojenzahl zu übergeben oder dem Kunden die Chartergebühr zu erstatten.
Im Falle einer verspäteten Übergabe wird dem Kunden die anteilige Nutzungsgebühr erstattet. Als verspätet gilt eine Übergabe, die nicht binnen 2 Stunden nach dem vereinbarten Charterbeginn erfolgt. Dies gilt nicht, wenn die Übergabe durch eine verspätete Anreise des Kunden verzögert oder auf den nächsten Tag verschoben wird.
Auf vollständige Bereitstellung vorbestellter Zusatzausrüstung am Tag der Schiffsübergabe besteht nur dann ein Anspruch, wenn die Bereitstellung durch den Eigner schriftlich zugesichert wird. Wenn eine gebuchte Zusatzausrüstung aus unvorhersehbaren Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden kann, wird der Mietpreis hierfür erstattet.
12. Die Haftung des Kunden richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften. Der Kunde ist nur insoweit von einer etwaigen Verpflichtung zum Schadensersatz freigestellt, als die Versicherung den Schaden ersetzt.

Die Haftung des Eigners für einfach fahrlässig herbeigeführte Sachschäden ist ausgeschlossen.
13. Im Falle von Diebstahl und Schäden von voraussichtlich über € 500,00 muss der Eigner ein Protokoll durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen oder Havariekommissar erstellen lassen. Der Eigner oder dessen Beauftragte sind unverzüglich zu benachrichtigen und ihren Weisungen zu folgen. Bei Havarie, Beschlagnahme oder Diebstahl der Yacht oder eines Ausrüstungsgegenstandes hat der Kunde Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Hinweis: Falls der Kunde diese von der Versicherung vorgeschriebenen Formalitäten nicht erfüllt, kann er unter Umständen zur gesamten Zahlung der durch Havarie oder Diebstahl verursachten Ausgaben herangezogen werden.
14. Treten an der Yacht Schäden auf, die der Kunde nicht zu vertreten hat und die zu einer erheblichen Einschränkung der Nutzungstauglichkeit führen, erstattet der Eigner die anteilige Chartergebühr für den Zeitraum der Beeinträchtigung nach einer der Beeinträchtigung entsprechenden Quote.
15. Haustiere sind nur nach vorheriger Absprache gestattet.
16. Alle Yachten sind mit Fernsehgeräten ausgestattet. Aufgrund der örtlich schlechten Empfangsmöglichkeiten besteht kein Anspruch auf Empfang.
17. Die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung Deutschen Rechts. Soweit zulässig, gilt als Gerichtsstand Darmstadt (Deutschland) vereinbart.
18. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein, so wird die ungültige Regelung durch eine Bestimmung ersetzt, die den sonstigen Vereinbarungen am ehesten gerecht wird und der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen behalten ihre Gültigkeit.
Mündliche Abmachungen sind ungültig: Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und werden erst nach schriftlicher Bestätigung des Eigners gültig.
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